Von unserer Kanzlei erhalten Sie das gesamte Dienstleistungs­spektrum der Steuerberatung, Wirtschafts­prüfung und Unternehmens­beratung komplett aus einer Hand.

Unter Wirtschaftsprüfung verstehen wir weitaus mehr als bloßen Soll-Ist-Vergleich. Unser Ziel ist es, mit den Erkenntnissen aus unseren Prüfungen durch Optimierungen in allen Belangen der Unternehmensorganisation und des Rechnungswesens nachhaltige Vorteile für unsere Mandanten zu generieren.

Ganz gleich ob gesetzliche oder freiwillige Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen nach HGB, von Finanzdienstleistungsinstituten nach dem KWG oder von Non-Profit-Organisationen: Für sich und Ihre Geschäftspartner dokumentieren Sie damit die ordnungsgemäße Führung Ihres Rechnungswesens. Darüber hinaus analysieren wir mit Ihnen gemeinsam Ihre Geschäftsprozesse. Dabei legen wir Stärken und Schwächen offen, identifizieren kritische Bereiche und unterbreiten Ihnen Verbesserungsvorschläge.

Hinzu kommen unsere umfangreichen und langjährigen Erfahrungen in der Durchführung von Sonderprüfungen, wie z. B.:

  • Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach HGrG
  • Prüfung von bestimmten Finanzaufstellungen bzw. einzelner Bestandteile sowie im Zusammenhang mit der Berechnung bestimmter Finanzkennzahlen (Financial Covenants)
  • Prüfung von Risikofrüherkennungssystemen
  • Durchführung von IT-Prüfungen in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
  • Prüfung nach Konzernvorgaben (z. B. Prüfung von Reporting Packages für Konzernabschlusszwecke)

Prüfungsnahe Beratungsleistungen sind heute eine unverzichtbare Selbstverständlichkeit. Denn aktuelle Rechtsentwicklungen und die zunehmenden Anforderungen an eine umfassende Unternehmensführung machen ein praxisorientiertes Handeln zunehmend erforderlich – u. a. in Form von:

  • Unterstützung bei Due-Diligence-Prozessen
  • Prüfung der Angemessenheit von Verrechnungspreisen (ggf. in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern)
  • Unterstützung bei der Ersterstellung von Jahresabschlüssen/Konzernabschlüssen
  • Beratung der Geschäftsführung und des Rechnungswesens bei Aktualisierungen im Bereich der relevanten Rechnungslegungsvorschriften
  • Unterstützung bei der Optimierung betrieblicher Prozesse, insbesondere im Bereich Rechnungswesen und Konzernrechnungswesen
  • Prüfung betrieblicher Abläufe und interner Kontrollsysteme

Sonderprüfungen werden auf Grund aktueller gesellschaftsrechtlicher Strukturierungs­maßnahmen, besonderer Situa­tionen in Ihrem Unternehmen oder Anforderungen, die von dritter Seite an Sie gestellt werden, notwendig. Sie umfassen:

  • Prüfung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014)
  • Prüfung von Substanzwertberechnungen bei Leasinggesellschaften
  • Prüferische Durchsichten von Jahres-, Konzern- und Zwischenabschlüssen
  • Prüfungen nach Makler- und Bauträgerverordnung
  • Prüfungen zur Kapitaldeckung des Stammkapitals bei Umwandlungen und Sachgründungen
  • Prüfung von Sonderbilanzen
  • Prüfung von Sanierungskonzepten in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
  • Prüfung von „Vollständigkeitserklärung“ für in den Verkehr gebrachte Verkaufsverpackungen bzw. Prüfungen im Zusammenhang mit INTERSEROH und DUALES SYSTEM

Ihr Ansprechpartner

Dr. Stephan Bacher
Steuerberater | Wirtschaftsprüfer
Geschäftsführer